Kosten
Die Kosten richten sich nach dem zeitlichen Aufwand in meiner Praxis (Telefonaten, Email etc.) zzgl. der anfallenden Materialkosten.
Die Rechnung wird nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellt.
Durch Privatversicherungen (PKV) oder private Krankenzusatzversicherungen kann eine Übernahme der Behandlungskosten erfolgen, entsprechend der individuell vereinbarten Tarife. Eine Übernahme der Behandlungskosten durch die Beihilfe (Beamte, Post) und auch durch die Heilfürsorge ist möglich.
Die jeweilige Erstattungshöhe ist individuell und hängt u.a. von der Art des Tarifes, bestimmten Höchstsätzen und eventueller Selbstbeteiligung ab.